Elternmitwirkung im Schulalltag
Ein wichtiges Prinzip für die Schulmitwirkung ist der Grundsatz der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligter Gruppen und Personen. Sie ist die Grundlage dafür, dass Eltern, die Lehrkräfte und das gesamte weitere pädagogische Personal unserer Schule, aber auch die Schülerinnen und Schüler die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule in hohem Maße gemeinsam gestalten und gemeinsam verantworten.
Eltern können die Lehrkräfte unterstützen bei vielen klassenspezifischen Aktivitäten (Klassenfeste, Unterrichtsgänge, Leseeltern, Arbeitsgemeinschaften, u.a.) oder auch bei Aktionen und Aktivitäten im Rahmen des Offenen Ganztages unterstützen. Nicht zuletzt bei unseren Schulfesten, unseren Chor- und Musicalveranstaltungen oder bei Sportfesten ist die Mitarbeit und das Engagement von Eltern unverzichtbar.
Wir möchten Sie aber auch ermutigen, im Interesse Ihres Kindes Ihre gesetzlichen Elternrechte in der Schule wahrzunehmen. Wir möchten Sie hiermit über die Aufgaben der Gremien, in denen Eltern mitarbeiten, informieren:
Schulmitwirkung
Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung der Schule mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.
Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden.
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Klassenpflegschaft
Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide können über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an einer Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein:
- Hausaufgaben
- Lehr-und Lerninhalte
- Leistungsüberprüfungen
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,
- Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.
Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt in der Regel an der Sitzung teil.
Klassenpflegschaftsvorsitzende Schuljahr 2024/25
Klasse | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
---|---|---|
Klasse 1a | Fr. Icks | Fr. El-Allouchi |
Klasse 1b | Fr. Tunc | Fr. Lotz |
Klasse 1c | Fr. Obeid | Fr. Brüninghold |
Klasse 1d | Fr. Dulks | Hr. Slabon |
Klasse 2a | Fr. Yücel-Makita | Fr. Dumke |
Klasse 2b | Hr. Khallouki | Fr. Babusco |
Klasse 2c | Fr. Daum | Fr. Berberi |
Klasse 2d | Fr. Kallwelis | Fr. Wiesenekker-Lysov |
Klasse 3a | Fr. Latafi | Fr. Henning |
Klasse 3b | Hr. Gadermann | Hr. Icks |
Klasse 3c | Fr. Seidel | Fr. Bajrami |
Klasse 4a | Fr. Rukiye | Fr. Budak |
Klasse 4b | Fr. Yildirim | Fr. Donde |
Klasse 4c | Fr. Cicek | Fr. Beschnitt |
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Der Schulleiter nimmt beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können aber auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule beraten.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten.
Schulpflegschaftsvorsitzende und Stellvertreter 2024/25
Vorsitzender | Stellvertreter |
---|---|
Hr. Gadermann 3b |
Hr. Icks 3b |
An der OGGS Reichsgrafenstraße treffen sich die Schulpflegschaftsvorsitzende und der, oder die Stellvertreter/in mindestens einmal im Halbjahr zu einem vertrauensvollen Informations- und Meinungsaustausch.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. An unserer Schule besteht die Schulkonferenz aus sechs Eltern- und sechs Lehrervertretern.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.
Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz hat der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Schulleiters den Ausschlag.
Schulkonferenz
Elternvertreter/in | Stellvertreter/in | Vertreter/in Lehrerkollegium | Stellvertreter/in |
---|---|---|---|
Hr. Gadermann 3b |
Hr. Slabon 1d |
Hr. Staab | Hr. Schumacher |
Fr. Bajrami 3c |
Fr. Henning 3a |
Fr. Werbeck | Fr. Echtermeyer |
Fr. Latafi 3a |
Fr. Donde 4b |
Fr. Franke | Fr. Wirtz |
Fr. Seidel 3c |
Fr. Obeid 1c |
Fr. Mebus | Fr. Hildebrandt |
Fr. Daum 2c |
Fr. Dülks 1d |
Fr. Franzen | Fr. Sturmberg |
Fr. Brüninghold 1c |
Fr. Houben | Fr. Lorenz |
Das Bildungsportal des Landes NRW ist eine gute Informationsplattform für Eltern, die sich näher mit den Mitwirkungsgremien und schulischen Fragen auseinandersetzen möchten:
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet die Elternbroschüre "Einfach mitwirken". Sie steht als Download auf der Seite des Ministeriums zur Verfügung oder kann dort bestellt werden. Sie finden diese aber auch in unserem Downloadbereich.